Menschenrechts-Gerichtshof:Demjanjuk-Erben verlieren

Die Familie des ehemaligen Wachmannes in dem Konzentrationslager Sobibor muss die Kosten für seinen Prozess selbst tragen. Eine Beschwerde der Witwe und des Sohnes wurde jetzt abgewiesen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Familie von John Demjanjuk muss die Kosten seines Prozesses selbst tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der Witwe und des Sohnes von Demjanjuk abgewiesen. Sie wollten die Kosten der 93 Tage dauernden Verhandlung gegen Demjanjuk auf die Staatskasse abwälzen. Der einstige Wachmann im Konzentrationslager Sobibor war im Mai 2011 vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Massenmord an mindestens 28 060 Menschen verurteilt worden. Im März 2012 starb Demjanjuk im Alter von 91 Jahren - noch bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Erben folgern daraus, dass er formal immer noch als unschuldig zu gelten habe. Der Menschenrechtsgerichtshof folgte dem nicht: Die Kosten seien ihm auferlegt worden, weil sich in der ausführlichen Verhandlung zumindest ein erheblicher Verdacht gegen ihn ergeben habe. Die Kostenentscheidung enthalte keine Feststellung seiner Schuld.

© SZ vom 25.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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