Makler-Provisionen:Der Falsche zahlt

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Der Makler hat heute oft eine Lizenz zum Gelddrucken. Allerdings ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet der Käufer eines Eigenheims für dessen Courtage aufkommen soll, wird der Makler doch vom Verkäufer bestellt. Das soll sich nun ändern.

Von Thomas Öchsner

Im Wirtschaftsleben gibt es ein ehernes Gesetz: Wer eine Dienstleistung bestellt, muss sie auch bezahlen. Alles andere wäre unfair und unangemessen. Trotzdem gibt es einen Berufsstand in Deutschland, für den diese Form der Bezahlung teilweise nicht gilt. Immobilienmakler suchen im Auftrag eines Verkäufers Käufer für eine Wohnung oder ein Eigenheim, aber nicht der Verkäufer, sondern der Käufer zahlt die Provision für den Makler. Bundesjustizministerin Katarina Barley will damit Schluss machen. Man kann ihr nur zurufen: Na endlich, warum nicht früher?

Makler haben heute, zumindest auf den Immobilienmärkten, auf denen Mieten und Wohnungspreise steigen und steigen, quasi eine Lizenz zum Gelddrucken. Gekauft wird fast alles, oft zu irrsinnig hohen Preisen, und je höher der Preis, desto mehr kann der Makler kassieren: Einmal eine 400 000 teure Wohnung vermittelt, und schon lassen sich bestenfalls knapp 30 000 Euro einnehmen. Nun kann es gut sein, dass der Makler nur die Hälfte bekommt und für sein Geld eine Menge tun muss. Inserate schalten, Interessenten aussortieren und womöglich 20-mal die Wohnung präsentieren, bis ein Käufer gefunden ist. Es gibt aber keinen Grund, warum dafür der Käufer allein aufkommen sollte. Wer bestellt, sollte auch bezahlen - oder, so wie es in vielen Bundesländern gang und gäbe ist, wenigstens die Hälfte beisteuern. Das ist nicht nur gerecht. Es trägt auch dazu bei, dass sich diejenigen, die nicht viel geerbt haben und sich mühsam Eigenkapital für die eigenen vier Wände ersparen müssen, eher ein Eigenheim leisten können.

In Deutschland sind die Nebenausgaben für den Kauf einer Wohnimmobilie absurd hoch. Dabei können schnell mehr als 50 000 Euro zusammenkommen, zählt man Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und andere Nebenkosten zusammen. Eine Bank finanziert diese Ausgaben in der Regel nicht. Dadurch verringert sich das Eigenkapital. Je mehr Erspartes aber zum Beispiel eine junge Familie bei der Bank vorweisen kann, desto leichter kann sie einen niedrigeren Hypothekenzins für den Kredit aushandeln. Nun könnte der Verkäufer einen Teil der von ihm bezahlten Provision auf den Kaufpreis umlegen. Doch dann hat der Käufer immer noch den Vorteil, dies über die Bank finanzieren zu können, für die Vermittlungsgebühr gilt dies nicht.

Wer eine Immobilie verkauft, sollte auch für die Maklergebühren aufkommen

Zahlt der Verkäufer, fördert dies außerdem den Wettbewerb. Verkäufer könnten aus mehreren Angeboten den Makler aussuchen, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Das hilft, gute von schlechten Maklern zu unterscheiden. Glücksritter, die auf den schnellen Euro aus sind, würden verschwinden. Vor allem aber würden die Preise sinken. In den Niederlanden, wo das Bestellerprinzip seit Langem gilt, hat sich die Maklercourtage auf ein bis zwei Prozent eingependelt. Selbst manche Makler haben nichts gegen das Bestellerprinzip. Dafür müsste Barley das Gesetz jedoch so gestalten, dass auch der Käufer zum Besteller werden kann, der sich professionelle Eigenheimsuche gerne etwas kosten lässt.

Schon jetzt ist klar, dass die Union diesem Entwurf so nicht zustimmen wird. Barley wird Kompromisse machen müssen. Gut möglich, dass am Ende lediglich vorgeschrieben wird, die Maklerprovision stets zu teilen. Das wäre zumindest besser als nichts - aber für die Käufer immer noch verdammt teuer.

© SZ vom 26.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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