Männliche Küken dürfen auch weiterhin direkt nach dem Schlüpfen getötet werden. Diese Praxis in der Eierproduktion verstoße nicht gegen das Tierschutzgesetz, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag. Die Alternative, die männlichen Küken aufzuziehen, sei mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Brütereien verbunden, teilte der Senat mit.
Landwirtschaft:Das Töten bleibt erlaubt
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Millionen männliche Küken werden gleich nach dem Schlüpfen vergast. Der grüne NRW-Umweltminister will das verbieten. Ein Gericht urteilt nun: Die Praxis verstößt nicht gegen den Tierschutz.
Von Jan Heidtmann, München
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