Landwirtschaft:Bauern ins Grundgesetz

Der Deutsche Bauernverband möchte "die Grundlagen der menschlichen Ernährung" gerne durch das Grundgesetz geschützt sehen, ebenso das Klima. Das geht aus einem "Zukunftskonzept" hervor, das der Verband am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat. Komme die Ernährung ins Grundgesetz, "hat das eine ganz andere Wertigkeit und Verankerung", sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied. Dafür solle der Artikel 20a geändert werden. Er schützt bislang die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere - und ist seinerseits noch recht jung. Er war erst 1994 ins Grundgesetz aufgenommen worden. Praktische Bedeutung hatte er allerdings nur selten. Allein die Diskussion darüber werde aber helfen, die schwierige Lage der Landwirtschaft zu beleuchten, sagte Rukwied.

© SZ vom 22.04.2021 / miba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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