Opposition:Kühne-Hörmanns Mandat laut Gutachten verfassungswidrig

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die oppositionellen Fraktionen von SPD und FDP wollen vom hessischen Landeswahlleiter überprüfen lassen, ob die Übergabe des Landtagsmandats von Ex-Ministerpräsident Volker Bouffier an die ehemalige Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (beide CDU) rechtmäßig war. Das kündigten die beiden Fraktionen am Donnerstag in Wiesbaden an. Ein staatsrechtliches Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass Kühne-Hörmanns Nachrücken verfassungswidrig gewesen sei. „Vielmehr hätte der Sitz bei einer verfassungskonformen Anwendung des Wahlgesetzes freibleiben müssen.“ Die Fraktionen von SPD und FDP hatten eine Änderung des Landeswahlgesetzes rechtlich prüfen lassen.

Dieses Gesetz sei unmittelbar vor dem Ausscheiden von Bouffier aus dem Landtag von der Landesregierung an einer entscheidenden Stelle im Paragrafen 40 geändert worden - und zwar ohne, dass das Parlament informiert worden sei, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph. „Über die Motivlage kann man spekulieren - aber es liegt nahe, anzunehmen, dass Frau Kühne-Hörmann aus Sicht der CDU irgendwie versorgt werden musste.“ Die frühere Justizministerin war vom Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) nicht mehr für das Kabinett berücksichtigt worden.

Jörg-Uwe Hahn von der FDP-Fraktion sagte, das Gutachten werde nun an den hessischen Landeswahlleiter Wilhelm Kanther weitergegeben. „Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Sache auch dem Staatsgerichtshof vorzulegen“, sagte Hahn. „Wir erwarten jedoch, dass Herr Kanther die Verfassungswidrigkeit selbst bescheinigt und eine verbindliche Entscheidung zur Aberkennung des Mandats von Eva Kühne-Hörmann trifft.“

Kühne-Hörmann sagte auf dpa-Anfrage, der Landeswahlleiter habe sie informiert, das Mandat anzunehmen und das habe sie getan. Die CDU-Fraktion teilte mit, das von SPD und FDP in Auftrag gegebene Gutachten erscheine sehr weit hergeholt.

© dpa-infocom, dpa:221124-99-651989/2

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