Landespolitik:Einschnitte bei Bürgerbegehren weiter umstritten

Lesezeit: 2 min

Blick in den Plenarsaal des Landtags von Schleswig-Holstein. (Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild)

Willkür und Demokratieabbau - mit harten Worten kritisiert die Opposition schwarz-grüne Änderungspläne beim Kommunalrecht. Die Koalition findet Änderungen nötig, um Planungen zu beschleunigen und Parlamente arbeitsfähig zu halten. Im Raum stehen mögliche Klagen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kiel (dpa/lno) - Auch die abgespeckten Pläne der schwarz-grünen Koalition für Einschnitte bei Bürgerbegehren stoßen auf massive Kritik bei der Opposition im schleswig-holsteinischen Landtag. Gleiches gilt für eine Kann-Regelung, wonach die Mindeststärke von Fraktionen in Kommunalparlamenten von zwei auf drei Abgeordnete erhöht werden kann. Dies wurde bei der ersten Lesung des schwarz-grünen Gesetzentwurfs am Freitag deutlich.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hob als Ziele hervor, wichtige Bauvorhaben zu beschleunigen, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und die Arbeit des Ehrenamts zu stärken. Den Vorwurf eines massiven Demokratieabbaus wies die Ministerin zurück. Bürgerbegehren seien weiterhin ohne allzu hohe Hürden möglich.

Die Regierung war nach massiver Kritik von zunächst vorgesehenen rigorosen Einschränkungen bei Bürgerbegehren abgerückt. Damit werden Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte, die wegen landes- oder bundesweiter Bedeutung als unverzichtbar eingestuft werden, nun doch nicht von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Eine solche Generalklausel, die CDU und Grüne im Koalitionsvertrag verankert hatten, gibt es nun nicht.

Zu den verbliebenen umstrittenen Regelungen gehört, dass in Gemeindevertretungen mit mindestens 31 Mitgliedern, das sind in der Regel Orte mit mehr als 25 000 Einwohnern, die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei angehoben werden kann, aber nicht muss. Bürgerbegehren soll es nicht mehr gegen solche Bauleitplanungen geben dürfen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig war. Erneute Begehren gegen ein Vorhaben werden erst nach drei Jahren möglich. Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung sollen künftig binnen drei Monaten folgen müssen - derzeit gibt es keine Frist.

Beschneidungen von Bürgerentscheiden seien nicht zu rechtfertigen, sagte der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner. Demokratische Entscheidungen - wie die einer Gemeindevertretung - könnten grundsätzlich auch fehlerhaft sein.

Bernd Buchholz (FDP) wertete die geplante Generalklausel und weitere Regelungen als Anschlag auf die Demokratie. Die Kann-Regelung zu Mindestgrößen von Fraktionen werde zu Zwist in Kommunalparlamenten führen. Buchholz machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Das Bestehen vieler kleiner Fraktionen lähme kommunalpolitische Entscheidungen, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Von der Opposition forderte er Mäßigung. Die Koalition orientiere sich an Regelungen in anderen Bundesländern. Auch Bürgerbegehren könnten zu Verzögerungen bei wichtigen Vorhaben führen, sagte Koch. Insgesamt gehe es bei den Änderungen darum, das Funktionieren der Demokratie zu gewährleisten und für mehr wirtschaftliche Dynamik zu sorgen.

Schleswig-Holstein habe bisher im Ländervergleich sehr weitreichende Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung, sagte die Innenministerin. Die Koalition schaue sich sehr maßvoll und mit Fingerspitzengefühl an, wo Änderungen notwendig erschienen. „Wir setzen ganz sicher keine Axt an die Wurzeln der Demokratie“, sagte Sütterlin-Waack. „Stattdessen stärken wir auch die kommunale Selbstverwaltung.“

Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter betonte den Kompromisscharakter des Gesetzentwurfs. Die Grünen hätten sich in der Vergangenheit sehr für Bürgerbegehren stark gemacht, sagte er. Diese seien ein wichtiges Instrument, um mögliche Fehler einer Kommunalvertretung zu korrigieren. Die nun geplante Zwei-Drittel-Regel sei ebenso ein abgewogener Schritt wie eine Erhöhung der Mindest-Fraktionsgröße von zwei auf drei Mitglieder.

Von Willkür und Angriffen auf die Demokratie sprach SSW-Fraktionschef Lars Harms. Mit der Einschränkung von Rechten schrecke die Koalition Menschen ab und erschwere die kommunalpolitische Arbeit kleiner Parteien. Noch mehr Streit statt Zusammenarbeit sei absehbar. Der SSW sei offen dafür, „gegen den ganzen Mist“ zu klagen. Das Gesetz soll möglichst zur Kommunalwahl am 14. Mai nächsten Jahres in Kraft sein.

© dpa-infocom, dpa:221124-99-650770/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: