Missbrauch:NRW-Landtag will schnellere Entschädigung für Lügde-Opfer

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Polizeiabsperrung steht auf einem Band der Polizei, welches auf dem Campingplatz angebracht ist. (Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Opfer des hundertfachen sexuellen Missbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde sollen nach dem Willen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen und der FDP im Landtag schneller entschädigt werden. Eine Entschädigung bis zum Ende des ersten Quartals 2023 wäre „ein deutliches Zeichen für die Betroffenen, die unfassbares menschliches Leid erfahren haben“, heißt es in einem am Donnerstag im Landtag debattierten Antrag von CDU, Grünen und FDP.

64 Anträge auf Entschädigung hätten den für die Abwicklung zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erreicht, erst einer sei bewilligt worden, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Zwei wurden abgelehnt, und 31 Anträge würden noch bearbeitet. Weitere rund 30 Anträge seien ohne Entscheidung abgeschlossen worden. Sie seien zum Beispiel an Niedersachsen weitergeleitet worden.

„Hinter allen Anträgen stehen Menschen, die schweres Leid erlebt haben“, sagte Laumann. Es sei „erschütternd, dass die Opfer bis heute keine Entschädigung erhalten haben“. Die schleppende Bearbeitung liege zum Teil auch an veralteten rechtlichen Rahmenbedingungen für Opferentschädigung in Deutschland. „Dass aber drei Jahre vergehen mussten, bis die Anträge entscheidungsreif bearbeitet werden konnten, das darf einfach nicht sein.“. Das sei „schlicht inakzeptabel“, so Laumann. Er gehe davon aus, dass im ersten Quartal 2023 die noch verbliebenen 30 Fälle „abgearbeitet sein müssen“.

In Lügde (Kreis Lippe) an der Grenze zu Niedersachsen waren über Jahre Kinder Opfer von schwerster sexueller Gewalt geworden. Das Landgericht Detmold verurteilte im September 2019 mehrere Täter zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die individuelle Aufarbeitung der Sachverhalte sei sehr aufwändig, hieß es in dem Antrag. Grund sei unter anderem, dass die Akten der Staatsanwaltschaft täterorientiert seien und daher noch einmal mit Blick auf das Schicksal der Opfer aufbereitet werden müssten. In einigen Fällen seien zudem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits eingestellt worden. Die Verfahren zur Opferentschädigung müssten auf Basis der Erfahrungen im Fall Lügde verbessert werden, so CDU und Grüne.

Die SPD im Landtag forderte in einem eigenen Antrag einen Sonderhilfefonds für die Opfer des Missbrauchskomplexes Lügde und ihre Familien, um jetzt eine schnelle Unterstützung zu ermöglichen. Außerdem solle eine Ombudsperson benannt werden, an die sich die Opfer und Familien wenden könnten.

Bei Fällen, in denen das Opferentschädigungsgesetz nicht greife, könne die Stiftung Opferschutz NRW helfen, hieß es in einer Mitteilung von der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP. Bis 2027 stehen der Stiftung 16 Millionen Euro zur Verfügung, sie konstituiert sich in dieser Woche. Eine Parallelstruktur und damit ein weiterer Zeitverzug, wie es die SPD mit einem weiteren Sonderfonds vorschlage, werde nicht gebraucht. „Die Opfer des Missbrauchsfalls Lügde müssen jetzt so zeitnah wie möglich eine Entschädigung erhalten.“

© dpa-infocom, dpa:221208-99-829365/4

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