Helmut Kohl hat einen neuen deutschen Rekord aufgestellt: Eine Million Euro gesteht ihm das Landgericht Köln zu. So viel hat hierzulande noch keiner wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts erstritten. Der Betrag soll fällig werden, weil dem Ghostwriter seiner Memoiren, Heribert Schwan, irgendwann das Ghostwriten nicht mehr genug war. Nachdem er sich mit Kohl überworfen hatte, nutzte er die Bänder mit dessen O-Tönen - die nur für ihn gedacht waren -, um ein eigenes Buch zu schreiben. Es verkaufte sich glänzend. Kein Wunder; wer liest nicht gern, wie Kohl einem Parteifeind angeblich vorwirft, "einer der Dreckigsten zu sein".
Der Fall wird mindestens in Berufung gehen. Unter anderem mit der Authentizität der Zitate werden sich also noch weitere Richter zu befassen haben. Hätte Schwan sie tatsächlich erfunden, wäre er ein unfassbar guter Erfinder - so sehr klingen die Zitate nach Kohl, dem Original. Aber darauf kommt es bei der Beurteilung dieses Falles kaum an.
Der Journalist Schwan war einst nicht als Journalist bei Kohl, sondern als Geschäftspartner. Nur deshalb erfuhr er Dinge, die ein Journalist niemals erfahren hätte. Er ist nicht der Erste, der sich mit Kohl zerstritt, wohl aber der Erste, den dies zu einem gigantischen Vertrauensbruch animierte. Was ist rätselhafter: dass Schwan diese Schändlichkeit nicht begriff, oder dass er dieses Prozessrisiko einging?