Ermittlungsverfahren:Woelki weist Vorwürfe zurück

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Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln, beantwortet Fragen während eines Interviews. (Foto: Federico Gambarini/dpa/Archivbild)

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Köln (dpa) - Nach der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. „Auch dieser erneute Versuch, Kardinal Rainer Maria Woelki eine falsche Eidesstattliche Versicherung zu unterstellen, ist unbegründet“, teilte das Erzbistum am Mittwoch mit.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen den Chef des größten deutschen Bistums wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Auslöser ist ein im „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichtes Interview mit der ehemaligen Assistentin des Personalchefs im Erzbistum Köln, Hildegard Dahm.

In dem Interview sagt sie, dass sie Woelki frühzeitig über Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz informiert habe. Woelki hat in einem presserechtlichen Verfahren versichert, erst ab der vierten Juniwoche dieses Jahres mit dem Fall befasst worden zu sein.

Dies bestätigte das Erzbistum in der Erklärung noch einmal. Dahm sage in dem Interview selbst, sie sei sich nicht sicher, ob sich Woelki eine von ihr erstellte Liste mit dem Namen von Pilz und anderen Missbrauchsverdächtigen angeschaut habe. „Sie weiß also gar nicht, ob der Kardinal diese, eine andere oder gar keine Liste gesehen hat, behauptet dieses aber einfach ins Blaue hinein“, kritisierte das Erzbistum.

Woelki habe niemals versichert, dass der Name von Pilz nicht auf einer von wem auch immer erstellten Liste gestanden habe. Vielmehr habe er versichert, dass er dessen Akte nicht gekannt habe.

Woelkis Sprecher sagte, er persönlich habe den Verdacht, dass der Kardinal vor seinem in der nächsten Woche anstehenden Besuch beim Papst in Rom „von interessierten Kreisen noch einmal mit uralten Geschichten, die längst geklärt sind, an den Pranger gestellt werden“ solle.

Das Erzbistum werde jetzt arbeitsrechtliche Schritte gegen Dahm prüfen. „Denn diese hat aus dem sensiblen Bereich der Personalführung berichtet und dafür ihre Vertrauensstellung benutzt. Das ist streng untersagt und das kann kein Arbeitgeber dulden.“

© dpa-infocom, dpa:221109-99-453710/2

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