Kirche:Erzbischof Koch erfreut über neues Arbeitsrecht

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Berlin (dpa/bb) - Berlins Erzbischof Heiner Koch bewertet das reformierte Arbeitsrecht in der katholischen Kirche als positiv. „Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer Kirche ohne Angst“, erklärte Koch.

Das neue Arbeitsrecht wurde am Dienstag in einer Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossen und stärkt unter anderem die Rechte queerer Mitarbeiter. „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit.

„Die Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes stärkt die katholische Identität einer Einrichtung durch die Betonung christlicher Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen“, erklärte Erzbischof Koch. Eine Bewertung privater Lebensgestaltung finde nicht statt. Koch: „Die katholische Kirche im Erzbistum Berlin ist und bleibt ein sicherer und vertrauenswürdiger Arbeitgeber.“

Alle Mitarbeitenden könnten unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kirche sein. Einzige Bedingung sei „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.

Bislang konnte es einen in der katholischen Kirche den Job kosten, wenn man sich zum Beispiel zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bekannte. Auch eine zweite Heirat nach einer Scheidung konnte zum Problem werden. Die neuen Regeln gelten für etwa 800 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas. Sie waren in den Bistümern seit einigen Monaten diskutiert worden.

© dpa-infocom, dpa:221122-99-616905/2

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