Kindesmissbrauch:Mehr Prävention

Das Gesetz wird verschärft, aber kein Täter wird vom Strafmaß abgschreckt.

Von Nico Fried

Es ist zweifelhaft, ob man Erwachsene, die Kinder misshandeln, davon abhalten kann, indem man ihr Tun nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen ahndet. So sehr das Wort Verbrechen dem entspricht, wie sexueller Missbrauch empfunden wird, so wenig dürfte die juristische Konsequenz einer Neubewertung - ein Jahr Mindeststrafe - abschreckend wirken. Denn das setzt ein Maß an Rationalität der Täter voraus, das bei Menschen, die Kinder, mitunter sogar ihre eigenen, misshandeln, eigentlich ausgeschlossen werden kann.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte auch nach der Aufdeckung der jüngsten Missbrauchsfälle zunächst ähnliche Zweifel an härteren Strafen, hat diese Meinung aber binnen weniger Tage geändert. Dabei dürfte das Drängen des Koalitionspartners CDU eine Rolle gespielt haben - und das politische Kalkül einer Ministerin unter Druck, dass, auch wenn der Nutzen ungewiss ist, ein solches Einlenken jedenfalls nicht schaden kann.

Strafen stehen am Ende - doch sexueller Missbrauch in weniger spektakulären Fällen als jetzt in Münster könnte wahrscheinlich viel früher erkannt werden, wenn Lehrer besser geschult und Jugendämter besser ausgestattet würden. Aber das ist natürlich mit finanziellem Aufwand verbunden. Eine Gesetzesänderung ist da vergleichsweise billig.

© SZ vom 12.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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