Kinderrechte:Vom Wohl des Kindes

Vor 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Bei deren Umsetzung sehen Experten Deutschland jedoch im Hintertreffen.

Von Edeltraud Rattenhuber

Diese Woche wurde die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Für Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, ein Grund zum Feiern. Es sei "bahnbrechend" gewesen, dass Kindern außer Schutzrechten auch ein Recht auf Gehör und Mitbestimmung eingeräumt worden sei, sagt sie. Allerdings sieht Kittel Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten im Hintertreffen. In Schweden beispielsweise gebe es "Strukturen, die den Kinderrechten zu mehr Durchsetzungskraft verhelfen", sagte sie der SZ. Ein Kinderbeauftragter überprüfe dort, ob das Handeln der Regierung im Einklang mit der Kinderrechtskonvention stehe. In Österreich gebe es staatliche Kinderanwaltschaften, an die sich Kinder wenden könnten.

Wie der Kinderschutzbund, das Kinderhilfswerk und die Kinderhilfe spricht sich die Monitoring-Stelle für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Fürsorgepflichten des Staates gegenüber Kindern könnten so besser eingefordert werden und Leistungen für arme Kindern würden dann an den Bedürfnissen der Kinder und nicht der Erwachsenen bemessen. Das würde auch eine Neudefinition des Kindeswohls erfordern. Weil Jugendämter dieses gefährdet sahen, nahmen sie 2018 mehr als 50 000 Kinder aus ihren Familien. Ob die Kinder, wie es per Gesetz vorgesehen ist, in die Entscheidung einbezogen waren, wird staatlicherseits nicht erhoben.

© SZ vom 23.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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