Kindergeld & Co:Milliarden Euro für die Familien

Lesezeit: 3 min

Freibeträge, Zuschläge, Lohnausgleich: Wie der Staat Eltern und Kinder fördert

Nadeschda Scharfenberg

Der Staat gibt im Jahr etwa 184 Milliarden Euro für die Familienförderung aus - so hat es das Bundesfamilienministerium ausgerechnet. Das Geld aus der Staatskasse fließt in ein Bündel von Maßnahmen, von Steuererleichterungen über Lohnersatz bis hin zu klassischen Sozialleistungen.

Das Kindergeld ist eine der ältesten familienpolitischen Maßnahmen. Die Nationalsozialisten führten es 1936 ein - als Zuschuss für kinderreiche Familien mit niedrigem Einkommen. Im Lauf der Zeit erhielten alle Familien Anspruch auf diese Förderung, seit 1975 gibt es das Kindergeld bereits vom ersten Kind an. Derzeit beträgt es 154 Euro pro Monat für die ersten drei Kinder; für alle weiteren Kinder gibt es 179 Euro.

Bezahlt wird die Summe mindestens bis zum 18. Geburtstag. Wenn der junge Erwachsene danach noch zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht, wird das Kindergeld weitergezahlt - bislang bis zum 27. Geburtstag, doch wird diese Grenze gerade in Schritten auf 25 Jahre gesenkt. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn das Studium durch Wehr- oder Zivildienst verzögert wurde, bekommen die Eltern das Kindergeld auch über diesen Tag hinaus.

Wenn das (volljährige) Kind allerdings selbst mehr als 7680 Euro netto im Jahr verdient, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Dieses ist keine Sozialleistung im klassischen Sinn, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern (also eine Art Steuerrückzahlung). Deshalb ist die Zahlung im Einkommensteuergesetz geregelt.

Eng verknüpft mit dem Kindergeld sind die Kinderfreibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Eltern profitieren entweder von dem einen, oder von dem anderen, das heißt: Die Freibeträge können anstelle des Kindergeldes in Anspruch genommen werden. Durch den Freibetrag ist gewährleistet, dass das Existenzminimum des Kindes steuerfrei bleibt. Dies verlangt das Grundgesetz. Aktuell steht Elternpaaren ein Freibetrag von 5808 Euro zu (3648 Euro für das Existenzminimum und 2160 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten).

Die Höhe der Freibeträge und des Kindergeldes richtet sich nach dem Existenzminimum, das wiederum im Existenzminimumbericht festgelegt wird. Dieser wird alle zwei Jahre veröffentlicht, im Herbst ist es wieder soweit. Die Freibeträge sind wegen der Steuerprogression in der Regel nur für Paare mit hohem Einkommen (derzeit 6600 Euro) interessant: Nur dann ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Das Finanzamt rechnet bei der Prüfung der Steuererklärung aus, was die bessere Variante für die Familie ist.

Als Ergänzung zum Kindergeld können Eltern mit niedrigem Einkommen den Kinderzuschlag beantragen - eine Sozialleistung, die im Bundeskindergeldgesetz geregelt ist und die bei maximal 140 Euro pro Monat liegt. Zweck des 2005 eingeführten Zuschlages: Geringverdiener sollen nicht zusätzlich ArbeitslosengeldII beantragen müssen. Es haben jene Familien Anspruch auf die Beihilfe, deren Einkommen über dem Hartz-IV-Regelsatz (624 Euro plus ein Teil der Heiz- und Wohnkosten) liegt - und unter der Obergrenze von Hartz-IV-Regelsatz plus 140 Euro je Kind.

Derzeit profitieren nur 100.000 Kinder von dem Zuschlag. Im Oktober aber sollen die Gehaltsgrenzen angehoben werden, die Zahl der geförderten Kinder könnte so auf 250.000 steigen.

Die neueste familienpolitische Maßnahme ist das Elterngeld - eine Lohnersatzleistung, die im "Gesetz zum Elterngeld" geregelt ist. Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren sind, haben Anspruch auf diese Leistung, die das Erziehungsgeld abgelöst hat. Sie erhalten bis zu 14 Monate lang (wenn auch der zweite Elternteil mindestens für zwei Monate "aussetzt") 67 Prozent ihres durchschnittlichen Netto-Einkommens, allerdings ohne Zuschläge und Sonderzahlungen gerechnet. Maximal werden 1800 Euro ausgezahlt; Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten, bekommen 300 Euro. Für Geschwister oder Mehrlinge gibt es Zuschläge.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen: So können berufstätige Eltern seit zwei Jahren mehr Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen - bis zu 4000 Euro jährlich für jedes Kind bis zum 14. Geburtstag. Für Kinder, die eine Ausbildung machen und nicht zu Hause wohnen, gibt es 924 Euro Ausbildungsfreibetrag.

Außerdem zahlen Eltern

geringere Beiträge für die Pflegeversicherung

als Kinderlose, und es gibt eine

Kinderzulage

bei der Riester-Rente - um nur einige Beispiele zu nennen. Nicht zuletzt investieren Bund, Länder und Kommunen Milliarden in Krippen und diskutieren über die Einführung eines Betreuungsgeldes zum Jahr 2013 für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen. Der neueste Vorschlag aus der CDU: Die Mehrwertsteuer auf "typische Kleinkind- und Kinderprodukte" soll reduziert werden.

© SZ vom 12.02.2008/maru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: