Katholiken:Neues kirchliches Arbeitsrecht

Die katholischen Bischöfe haben einen ersten Entwurf zur Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts vorgelegt. Demnach können Mitarbeitende unter anderem unabhängig von ihrer Religion sowie ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform "Repräsentantinnen und Repräsentanten einer den Menschen dienenden Kirche sein". Der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibe rechtlichen Bewertungen entzogen. Für pastorale Mitarbeiter soll einzig der Kirchenaustritt weiterhin Einstellungshindernis sein, ebenso wie eine "kirchenfeindliche Haltung" für alle Mitarbeitenden. Vorsitzender der Arbeitsgruppe für das Papier war Kölns Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki. Mehrere Gremien müssen noch zustimmen.

© SZ vom 31.05.2022 / ZOC - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: