Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Beziehern gestärkt, die gegen einen Bescheid des Jobcenters Einspruch erheben wollen. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Verfassungsgerichts gab am Dienstag der Beschwerde eines Mannes statt, dem Beratungshilfe und damit die fachliche Überprüfung seines Bescheids verweigert worden war. Die Verfassungsrichter betonten, es dürfe bei der Wahrnehmung und Durchsetzung gesetzlich garantierter Rechte keinen Unterschied machen, ob der Betreffende sich Rechtsbeistand leisten könne oder nicht. Das Verfassungsgericht kritisierte das Amtsgericht Kaufbeuren scharf. Es habe die "Bedeutung und Rechtswahrnehmungsgleichheit verkannt". Die Allgäuer Richter hatten die Beratung abgelehnt.
Karlsruhe:Erfolg für Hartz-IV-Kläger
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