Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen gemäß der heute beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung bis 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt die Pflicht nur für Heizkessel, die älter als 37 Jahre alt waren. Hauseigentümer, die seit Februar 2002 in Häusern mit 30 alten Heizungen wohnen, sind ausgenommen. Voraussichtlich werden die Änderungen ab dem 1. Mai 2014 wirksam.
Kabinett:Kabinett beschließt Austauschpflicht für Heizungen
Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen gemäß der heute beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung bis 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt die Pflicht nur für Heizkessel, die älter als 37 Jahre alt waren. Hauseigentümer, die seit Februar 2002 in Häusern mit 30 alten Heizungen wohnen, sind ausgenommen. Voraussichtlich werden die Änderungen ab dem 1. Mai 2014 wirksam.
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