Justiz:Gesetzentwurf doch männlich

Doch "Schuldner" statt "Schuldnerin": Nach dem Wirbel um einen hauptsächlich in der weiblichen Form gehaltenen Entwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht für Unternehmen hat das Bundeskabinett das Vorhaben am Mittwoch im generischen Maskulinum gebilligt. Um rasch eine Einigung im Kreis der Ministerien zu erzielen, sei die männliche Form verwendet worden, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte gegen den im generischen Femininum gehaltenen Entwurf Widerspruch eingelegt. Das Justizministerium hält aber daran fest, dass die weibliche Form durchaus möglich gewesen wäre.

© SZ vom 15.10.2020 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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