Soziale Medien:Der bewaffnete Kampf als Lifestyle

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Collage: SZ; Fotos: oh, Shutterstock (Foto: N/A)
  • In sozialen Medien wie Youtube oder Instagram wird der bewaffnete Kampf von Islamisten als Lifestyle gezeigt.
  • Das Zentrum Jugendschutz.net hat in einem Bericht fast 900 Rechtsverstöße festgestellt.
  • Familienministerin Giffey kündigte eine Novelle des Bundesjugendschutzgesetzes an.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Auch den Islamismus gibt es mit Instagram-Ästhetik: als Fotokachel mit gelber Rose, gehalten von Händen, die aus einer schwarzen Abaya herausschauen; mit Hashtags und Schrifttypen, die an Hollywood-Blockbuster erinnern. Alltagsfotos würden mit Bildern gemixt, die den bewaffneten Kampf als Lifestyle verherrlichten, sagt Stefan Glaser, Leiter des Bund-Länder-Zentrums Jugendschutz.net.

Rund 19 200 Angebote haben die Mitarbeiter der staatlichen Stelle im vergangenen Jahr gesichtet, um sich ein Bild zu machen von der Verbreitung islamistischer Propaganda in den sozialen Medien. Der Lagebericht, den Glaser zusammen mit Bundesjugendministerin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in Berlin vorstellte, listet 872 Rechtsverstöße in 649 Fällen auf.

Fast immer lagen die Angebote auf ausländischen Servern, und so gut wie alle wurden über soziale Netzwerke verbreitet. Manche Videos, sagte Glaser, würden bis zu 300 000 Mal geklickt. Bei mehr als der Hälfte der Rechtsverstöße ging es um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hinzu kamen Kriegsverherrlichung und Gewaltdarstellungen. Die meisten Fälle betrafen Youtube, gefolgt von Instagram, Telegram und Facebook.

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Glaser machte deutlich, dass der Bericht nur die Spitze des Eisbergs abbilde. Es gibt schlicht zu viel Material im Netz, als dass gut 50 Leute, angesiedelt bei der Kommission für Jugendmedienschutz in Mainz, das Angebot überblicken können. Die Aufgabe von Jugendschutz.net ist es, Gefahren für Jugendliche in sozialen Medien zu verringern und Verstöße gegen das Jugendmediengesetz aufzudecken - von Extremismus bis sexueller Ausbeutung.

In Sachen Islamismus im Netz erreichte die Stelle bei Youtube in 99 Prozent der Fälle eine Löschung oder Sperrung, bei Instagram waren es 98 Prozent, bei Facebook 82. Schlechter ist die Erfolgsquote beim Messengerdienst Telegram. Dort hätten sie, anders als bei den großen Diensten, keinen direkten Ansprechpartner, sagte Glaser.

Giffey kündigte für dieses Jahr eine Novelle des Jugendschutzgesetzes an. "Wir haben ein Jugendschutzgesetz, das sich noch im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette befindet", sagte sie. In der Tat tauchen in dem Gesetzestext noch "Elektronische Bildschirmspielgeräte" auf, die nur unter bestimmten Bedingungen "auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen" aufgestellt werden dürfen. "In Zeiten, in denen jeder ein Handy hat, ist das nicht mehr das, was wir brauchen", sagte Giffey.

Weniger Hinrichtungsvideos, mehr harmlose Hashtags

Der Bericht zeigt die unterschiedlichen Methoden, mit denen Islamisten Jugendliche im Netz ansprechen. Verglichen mit den Vorjahren seien drastische Gewaltdarstellungen wie etwa Hinrichtungsvideos etwas zurückgegangen, sagte Glaser. Gründe seien, dass der sogenannte Islamische Staat weniger Material liefere, aber auch, dass die Akteure inzwischen die rechtlichen Grenzen kennen würden und ihre Angebote entsprechend ausrichteten - und dass sie subtiler vorgingen, um Jugendliche dort abzuholen, wo sie stehen. Neben Gewalt und Aufrufen zum militanten Dschihad findet sich im Netz auch Propaganda, die ganz anders daherkommt: etwa mit vermeintlich unverfänglichen Hashtags wie #derBartStehtMir oder Mitmachkampagnen wie #NichtOhneMeinKopftuch einer islamistischen Gruppierung.

Giffey sagte, besonders empfänglich seien Jugendliche, die in einem Identitätskonflikt steckten und sich beispielsweise fragten, ob sie denn nun zu Deutschland gehörten oder nicht - und welche Rolle die Religion in ihrem Leben spielen solle. Das Versprechen "Komm zu uns, dann gehörst du dazu", sei besonders verheißungsvoll für jene, die im Alltag schon Rassismus erlebt hätten.

© SZ vom 03.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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