Informationsfreiheit:Auskunft, bitte!

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Die CDU-Politikerin und Bundesbeauftragte für Datenschutz Andrea Voßhoff fordert ein neues Online-Portal für Anfragen. Es soll Bürgern einen schnelleren und einfacheren Zugang zu Informationen des Bundes ermöglichen.

Von Jan Schwenkenbecher, Berlin

Ginge es nach der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, gäbe es bald ein staatliches Internetportal, wo Bürger Regierungsbehörden um Auskunft bitten können. Auskünfte nach dem 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG. Das sagte Voßhoff am Mittwoch, während sie den aktuellen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 präsentierte.

Das IFG gewährt jedem Bürger den Zugang zu Informationen des Bundes, er muss nur danach fragen. Dieses Recht sei "auch in den letzten zwei Jahren verstärkt genutzt worden", sagte Voßhoff. 21 805 Anträge gab es, in den Jahren 2014 und 2015 waren es 18 139. In manchen Fällen können die Anträge abgelehnt werden, etwa wenn es die öffentliche Sicherheit gefährden würde, die angefragten Informationen bekannt zu machen. 1740 Anträge wurden in den zwei ausgewerteten Jahren abgelehnt.

Ein größeres Problem sei aber, so Voßhoff, dass sich Bürger oft auf das falsche Gesetz beriefen. Möchte jemand Auskunft über die Qualität der Luft, muss er sich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) berufen; möchte er wissen, was bei einer bestimmten Lebensmittelkontrolle herauskam, gilt das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Eigentlich können sich Bürger bei Problemen mit dem Antrag an Voßhoff wenden, die dann vermittelt. "Meine Ombudsfunktion bezieht sich aber nur auf das IFG", sagte Voßhoff, in den anderen Fällen könne sie nicht helfen. Deswegen forderte die Datenschutzbeauftragte am Mittwoch erneut, was sie auch vor zwei Jahren schon sagte: Ihr Aufgabenbereich solle auch auf UIG und VIG ausgeweitet werden. Die neue Plattform, die Voßhoff nun gerne "zeitnah" diskutieren würde, könnte dabei schon mal helfen. Schnell und einfach sollen Bürger erfahren, welches Gesetz gelte und welche Behörde für die Anfrage zuständig sei. Anschließend sollen sie ebenso schnell und einfach ihren Antrag stellen können.

© SZ vom 12.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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