Schmidt will dadurch verhindern, dass gesunde, einkommensstarke Versicherte noch schnell aus einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Versicherung wechseln.
Andernfalls, so heißt im jüngsten Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, sei das "finanzielle Gleichgewicht" der gesamten Gesundheitsreform "empfindlich gestört". Schmidt dürfte damit auf erheblichen Widerstand in Teilen der Koalition stoßen, aber auch auf erbitterten Widerstand der privaten Versicherer.
Rückwirkung "ausnahmsweise zulässig"
Die entsprechende Regel ist im neuesten Gesetzentwurf enthalten, den das Gesundheitsministerium am Donnerstag fertiggestellt hat. So sollen gesetzlich Versicherte, deren Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 47250 Euro liegt, nicht mehr sofort in eine private Versicherung wechseln dürfen.
Künftig muss ihr Einkommen drei Jahre nacheinander oberhalb der Grenze liegen. Die Regel soll rückwirkend zum 4. Juli greifen. An diesem Tag hat der Koalitionsausschuss die Eckpunkte der Reform beschlossen. Das Gesundheitsministerium behauptet, diese "echte Rückwirkung" sei "ausnahmsweise zulässig".
Nur so könne man verhindern, "dass eine große Zahl der von der Neuregelung Betroffenen von der Wechselmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung noch kurzfristig Gebrauch machen würde".
Führende Sozialdemokraten sind trotz dieses Eingriffs mit dem Kompromiss zur Gesundheitsreform nicht zufrieden. "Die Union hat sich zum Büttel der privaten Krankenversicherer gemacht", sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Die stellvertretende SPD-Chefin Elke Ferner sagte, die Reform sei "nicht der große Wurf".