Hochschulen:Befristungsquote "viel zu hoch"

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Die überwiegende Mehrheit der wissenschaftlichen Mitarbeiter an deutschen Hochschulen ist nach wie vor nur befristet beschäftigt - trotz einer Gesetzesnovelle vor sechs Jahren. Das geht aus einer Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hervor, die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Freitag in Berlin vorstellte. Das Gesetz räumt Hochschulen das Sonderrecht ein, Mitarbeiter bis zu sechs Jahre vor und bis zu sechs Jahre nach der Promotion befristet zu beschäftigen.

Lässt man die Professoren außen vor, die in der Regel auf unbestimmte Dauer angestellt sind, lag die Befristungsquote an den Hochschulen im Jahr 2020 bei 81 Prozent - genauso hoch wie 2010. Und das obwohl 2016 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit dem Ziel reformiert worden war, die verbreiteten Kurzzeitbefristungen einzudämmen. Die Befristungsquote, sagte Stark-Watzinger, sei nach wie vor "viel zu hoch". Das liege auch daran, dass es einen "beständigen Sockel von Kürzestbefristungen" gebe - also Verträge, die über höchstens ein Jahr laufen. Sie machten ein Viertel bis Drittel aller Verträge aus.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz biete Hochschulen die Möglichkeit, Verträge zu befristen, kritisierte Stark-Watzinger, es verpflichte sie nicht dazu. In einer weiteren Novelle des Gesetzes will die Ministerin vor allem die Befristungsquote bei promovierten Hochschulmitarbeitern reduzieren. Sie lag 2020 bei 63 Prozent.

Einen Teilerfolg immerhin gibt es: Die durchschnittliche Laufzeit der befristeten Verträge an Universitäten erhöhte sich leicht, von 15 bis 17 Monaten im Jahr 2015, auf zwischenzeitlich 21 bis 22 Monate im Jahr 2017. Bis 2019 aber fiel sie wieder auf 20 Monate. Die wesentlichen Ziele der Gesetzesnovelle seien verfehlt worden, teilte die Bildungsgewerkschaft GEW mit. Sie forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz "rasch und umfassend" zu reformieren.

© SZ vom 21.05.2022 / pamu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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