Hilfen für Flüchtlinge:5,3 Milliarden Euro

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Viele Ärzte sind als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Fachpersonal wird gesucht, doch die Anerkennung von Abschlüssen ist langwierig. (Foto: Fabrizio Bensch/Reuters)

Fast eine Million Menschen bekamen 2015 Asylleistungen, also Unterkunft, Verpflegung oder Taschengeld. Das ist allerdings nur ein Teil dessen, was der Staat aufwendet.

Von Jan Bielicki, München

Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld für fast eine Million Menschen: Etwa 975 000 Flüchtlinge haben Ende 2015 staatliche Asylbewerber-Leistungen erhalten, das waren annähernd drei Mal so viele wie ein Jahr zuvor und so viele wie noch nie in der Bundesrepublik. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden veröffentlichte - und die erstmals die Größenordnung dessen umreißen, was allein die Versorgung der nach Deutschland geflohenen Menschen kostet. Demnach haben Bund, Länder und Kommunen im Laufe des vergangenen Jahres 5,3 Milliarden Euro dafür ausgegeben, Flüchtlinge unterzubringen und zu verpflegen, die hier Asyl suchen oder deren Antrag bereits abgelehnt wurde. 2014 lagen die Kosten dafür noch bei 2,4 Milliarden Euro.

Der Betrag umfasst die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hilfebedürftigen Asylbewerbern sowie solchen Ausländern zusteht, die mit einer Duldung hier leben oder eigentlich ausreisen müssten. Fast ein Drittel dieser Menschen kamen aus Syrien, etwa 30 Prozent waren Kinder und Jugendliche, das Durchschnittsalter der Leistungsbezieher lag bei nur 24 Jahren, zwei Drittel von ihnen waren Männer und Jungen.

Asylbewerber bekommen laut Gesetz vorrangig Sachleistungen, also Unterkunft und, falls in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, Verpflegung. Dazu kommt in den meisten Fällen ein Taschengeld, für einen Alleinstehenden sind das 135 Euro im Monat. Wer nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, bekommt außer der Unterkunft vorrangig Geld, ein Alleinstehender 354 Euro im Monat. Nach 15 Monaten steigt dieser Satz auf Hartz-IV-Niveau, Ausreisepflichtigen kann das Taschengeld auch gestrichen werden. Für die Versorgung der Asylbewerber müssen eigentlich die Länder zahlen. Die meisten haben diese Aufgabe allerdings an die Städte und Landkreise abgegeben, die dafür je nach Bundesland unterschiedlich hohe Unterstützung erhalten. Mit einer Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat beteiligt sich der Bund an diesen Kosten.

Die sind jedoch nur ein Teil dessen, was der Staat für Flüchtlinge aufwendet. Kosten für Integration sind in den Zahlen der Bundesstatistiker nicht enthalten - und auch nicht bereits anerkannte Flüchtlinge. Sie bekommen, falls hilfebedürftig, ganz normal Hartz IV.

© SZ vom 06.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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