Hass im Netz:Künast siegt im Twitter-Streit

(Foto: Felix König/dpa)

Im Streit um wüste Beschimpfungen gegen sie auf Twitter hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast () einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Der Kurznachrichtendienst Twitter darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte. Wie das Landgericht Berlin am Mittwoch nach einer Beschwerde von Künast weiter mitteilte, habe die Abgeordnete für andere vier beanstandete Tweets kein Recht auf Auskunft. In dem Tweet hatte ein Nutzer hinter dem Namen der Politikerin und einem Doppelpunkt geschrieben: "Ja zu Sex mit Kindern". Diesen Satz habe Künast so nicht gesagt. Mit dem Falschzitat werde angedeutet, dass die Politikerin den sexuellen Kontakt mit Kindern befürworte. Diese unwahre Tatsachenbehauptung sei geeignet, sie verächtlich zu machen, erklärten die Richter.

© SZ vom 05.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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