Günther Jauch:Ein Stück Neugier

Hat der Europäische Gerichtshof die Schleusen für Berichte aus dem Leben Prominenter geöffnet?

Von Wolfgang Janisch

Wie privat ist das Private? Günther Jauch und seine Frau Dorothea haben vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nun eine Antwort bekommen, die sie nicht zufriedenstellen wird. Die Hochzeit eines der bekanntesten Fernsehstars ist jedenfalls nicht privat genug, um das Medieninteresse bannen zu können. Seine auf eine grundlegende Grenzziehung zwischen öffentlicher und privater Person zielende Klage gegen die Bunte ist gescheitert.

Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als hätte der gegenüber den Boulevardmedien einst eher strenge Straßburger Gerichtshof seine Linie geändert. Tatsächlich ist aber nur seine Zurückhaltung gegenüber der deutschen Justiz gewachsen. Das ist ein kluger Schritt, denn wer prominent genug ist, um Berichte über Privates ertragen zu müssen, können nationale Richter besser beurteilen. Jauch ist eure Sache, sagt das Menschenrechtsgericht - und hat recht damit.

Sind damit die Schleusen für Berichte aus dem Privatleben der Promis weiter geöffnet worden? Der Fall ist auf einem sehr schmalen Grat zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz angesiedelt. Wären die Fotos intimer und die mediale Zudringlichkeit frivoler gewesen - die Gerichte hätten sich auf die Seite des Moderators geschlagen. Ansonsten gilt: Wer in den Medien so präsent ist wie Jauch, muss ein gewisses Maß an öffentlicher Neugier hinnehmen.

© SZ vom 17.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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