Die jahrzehntelange Debatte, ob Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben werden sollten, steht offenbar vor dem Ende. Am Freitag stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die sich mit dem Vorhaben befasst hatte. Der 237 Seiten lange Bericht, samt stattlichem Anhang, kreist im Kern um die Frage, wie weitgehend der neue Artikel formuliert werden soll. Festgehalten sind in dem Bericht drei Varianten. In der ersten ist davon die Rede, das Wohl des Kindes müsse bei staatlichem Handeln "angemessen" berücksichtigt werden, in der zweiten Variante "wesentlich" und in der dritten "vorrangig". Unterschiedliche Meinungen gab es in der Arbeitsgruppe auch zu der Frage, ob Kinder nur einen Anspruch auf "rechtliches Gehör" oder generell auf "Gehör" haben sollen. Lambrecht kündigte für Ende des Jahres einen Gesetzentwurf an, danach könne das parlamentarische Verfahren beginnen. Sie zeigte sich optimistisch, eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat zu bekommen. Kinder seien "keine kleinen Erwachsenen", sagte die Ministerin, deshalb reiche es nicht, dass sie im Grundgesetz nur mitgemeint seien. Es gehe aber nicht um die Einschränkung der Elternrechte. Für die Grundgesetzänderung gibt es parteiübergreifend Sympathien. Konkret ändern allerdings dürfte die Neuerung am Alltagsleben von Eltern und Kindern hierzulande eher wenig bis nichts.
Grundgesetz:Mehr Rechte für Kinder
Von Henrike Roßbach, Berlin
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