Grundeinkommen in Hamburg:Gericht untersagt Volksbegehren

In Hamburg ist ein geplantes Volksbegehren zu einem Modellversuch für ein bedingungsloses Grundeinkommen gerichtlich gestoppt worden. Das Hamburgische Verfassungsgericht untersagte am Mittwoch nach einem Antrag des rot-grünen Senats, das Volksgesetzgebungsverfahren fortzusetzen. Die Angaben der Initiatoren zu dem Modellprojekt seien in Teilen widersprüchlich, unklar und lückenhaft, befand das Gericht. Abstimmende könnten die Vor- und Nachteile nicht ausreichend abschätzen und auch die Folgen des Vorhabens nicht vollständig überblicken. Ziel des Volksbegehrens war, ein bedingungsloses Grundeinkommen in Hamburg auszuprobieren und einen wissenschaftlichen Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens zu ermöglichen. Dazu sollten mindestens 2000 Personen drei Jahre lang bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten. Dieses sollte so hoch sein, dass daneben keine Sozialleistungen mehr nötig sind. Wenigstens 1000 Erwachsene sollten mindestens 1120 Euro erhalten, Minderjährige 560 Euro im Monat. Das Gesamtbudget sollte 40 Millionen Euro betragen. Die Initiative erwägt nun, auf Basis eines überarbeiteten Gesetzentwurfs eine neue Volksinitiative zu starten.

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