Gesetzentwurf:Harte Strafen für Betrug im Sport

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Wetten ist legal, Manipulation soll strafbar werden: Wettbüro in München (Bild von 2014) (Foto: Robert Haas)
  • Die Bundesregierung will Manipulationen bei Sportwettbewerben künftig mit bis zu drei, in schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen.
  • Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Straftatbestände "Sportwettbetrug" und "Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben" vor.
  • Mithilfe des Gesetzes sollen betrügende Spieler, Trainer und Schiedsrichter verfolgt werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will gegen Betrug bei Sportveranstaltungen vorgehen. Schiedsrichter, Trainer und Sportler, die für eine Gegenleistung den Ausgang von Wettbewerben manipulieren, sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Das gilt auch für alle, die Schiedsrichter, Trainer oder Sportler bestechen. Für besonders schwere Fälle ist sogar ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Er soll bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.

In dem Entwurf heißt es: "Sportwettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben beeinträchtigen die Integrität des Sportes und schädigen in betrügerischer Weise das Vermögen anderer." Sie würden "die Glaubwürdigkeit und Authentizität des sportlichen Kräftemessens" untergraben und "dadurch den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung" gefährden. Deshalb müsse der Betrug strafrechtlich verfolgt werden.

Bislang gibt es keine ausreichende gesetzliche Handhabe

Bisher ist das wegen Lücken im Strafgesetzbuch nur unzureichend möglich. Der Betrugs-Paragraf 263 greift nur in speziellen Fällen. Auch der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung (Paragraf 299) hilft häufig nicht weiter.

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So konnten etwa beim Bundesliga-Skandal 1971, dem bisher größten Betrugsfall in der Geschichte des deutschen Fußballs, die Spieler nicht strafrechtlich für ihre Spielabsprachen belangt werden. Die Fußballer erhielten lediglich verbandsrechtliche Strafen wie Sperren oder Geldbußen. Die wenigen strafrechtlichen Verurteilungen, die es damals gab, waren die Folge nachgelagerter Taten: Einige Fußballer hatten im Lauf des Verfahrens Meineide abgelegt. Im Mittelpunkt des Skandals stand damals Schalke 04. Der Verein musste deshalb lange mit dem Schmähruf "Meineid 04" leben.

Der Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Pakets für mehr Sauberkeit im Sport

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Straftatbestände "Sportwettbetrug" (§ 265c) und "Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben" (§ 265d) vor. In beiden Fällen geht es um Manipulationen - beim "Sportwettbetrug" werden gesondert die Fälle erfasst, auf die gewettet wurde. Der Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Pakets für mehr Sauberkeit im Sport.

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Union und SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag erklärt: "Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethisch-moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter." Deshalb werde die große Koalition "weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen".

Das Anti-Doping-Gesetz hatten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits Ende vergangenen Jahres vorgelegt, jetzt folgt das Gesetz gegen Spielmanipulationen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Wett- und Manipulationsskandale der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass "von den mit Sportwetten zu erzielenden Gewinnen erhebliche Anreize für die Manipulation von Wettbewerben ausgehen".

Wie beim Insiderhandel würden "sich durch Sportwetten erhebliche rechtswidrige Gewinne erzielen" lassen. Bisher kenne das Strafrecht aber "keinen spezifischen Straftatbestand, der Manipulationsabreden im Sport erfasst". Das soll sich jetzt mit dem neuen Gesetz ändern.

© SZ vom 01.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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