Die Bundesregierung will extremistischen Vereinen und Stiftungen die steuerlichen Privilegien streichen und sie so finanziell austrocknen. Das geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 hervor, den das Kabinett Anfang Juni verabschieden will. Damit setzt die Koalition eine Anregung der Innenminister von Bund und Ländern um, die im Kampf gegen die NPD und andere extremistische Vereinigungen auch auf finanziellen Druck setzen.
Laut Gesetzentwurf sollen Einrichtungen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agieren, künftig nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden. In diesem Fall gingen alle bisherigen Steuervorteile verloren. "Die Steuervergünstigung setzt voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung kein extremistisches Gedankengut fördert und sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung hält", heißt es in der Gesetzesvorlage des Bundesfinanzministeriums.
Gemeinnützige Vereinigungen sind unter anderem von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit, zudem profitieren sie vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Darüber hinaus dürfen sie Spendenquittungen ausstellen, die der Geldgeber beim Finanzamt geltend machen kann.
Der NPD selber den Geldhahn zudrehen kann die Bundesregierung nicht, solange die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist. Die Mehrheit der Innenminister lehnt jedoch ein neuerliches Verbotsverfahren wegen der ungewissen Erfolgsaussichten ab. Die Streichung der Gemeinnützigkeit von Vereinen ist im Vergleich dazu sehr viel leichter möglich. Allerdings ist unklar, wie viele gemeinnützige extremistische Vereine es derzeit überhaupt gibt.