Gemeinnützigkeit:Verein wehrt sich gegen Aberkennung

Von Ronen Steinke, Berlin

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) hat am Dienstag Widerspruch gegen einen Bescheid des Berliner Finanzamts eingelegt, mit dem ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Zur Begründung hatte das Finanzamt darauf verwiesen, dass in Bayern das Landesamt für Verfassungsschutz die Gruppe als linksextrem beeinflusst einstuft. Als Folge solle der Verein, in dem sich Holocaust-Überlebende, aber auch jüngere Aktivisten engagieren, bis zum 4. Dezember Steuern in fünfstelliger Höhe nachzahlen. Vor allem geht es um Seminare, die der Verein angeboten und auf die er lediglich einen verringerten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent berechnet hatte. Bis zum 4. Dezember dürfte das Amt eine erneute Entscheidung treffen.

© SZ vom 27.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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