G20-Gipfel:Auf Nummer sicher

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Zu dem Treffen in Hamburg bringen etliche Delegationen eigene Leibwächter mit. Die ausländischen Bodyguards dürfen sogar Waffen tragen - wenn Deutschland es erlaubt.

Von Markus Mayr, Berlin

In weniger als zwei Wochen trifft sich die globale Politprominenz zum G-20-Gipfel in Hamburg. Deutsche Polizisten sichern das Großereignis. Doch zusätzlich bringt jede Delegation eigene Personenschützer mit. Und weil es erst wenige Wochen her ist, dass Leibwächter des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Washington auf friedliche Demonstranten einprügelten, drängt sich die Frage auf: Was darf dieses ausländische Sicherheitspersonal eigentlich?

Die fremden Bodyguards dürfen sogar Waffen tragen - wenn Deutschland es erlaubt

Ohne Grund zum Angriff übergehen definitiv nicht. US-Behörden haben prompt Haftbefehle gegen die türkischen Haudrauf-Sicherheitsleute erlassen. Und für den G-20-Gipfel hat Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer angekündigt, dass seine Beamten solche Übergriffe zu verhindern wüssten. Polizeiliche Befugnisse haben die Bodyguards nicht. Jedoch dürfen sie Waffen tragen - wenn die Bundesregierung es erlaubt. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat auf SZ-Anfrage Medienberichte bestätigt, wonach bereits neun Delegationen einen entsprechenden Antrag gestellt haben, darunter die USA, Großbritannien, Mexiko, Südafrika, Vietnam, die Niederlande und der Internationale Währungsfonds. Bislang sei jeder Antrag bewilligt worden, hieß es. Das BVA erwartet bis zum Gipfel weitere Anfragen, zum Beispiel aus Russland oder der Türkei. Letztere könnten wegen des Zwischenfalls in Washington brisant sein. Jedoch zerstreute ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin die Sorge, dass die Schläger von Washington nun nach Deutschland kommen könnten, mitunter sogar bewaffnet. Er sei sich sehr sicher, sagte Martin Schäfer, "dass diese Personenschützer nicht den türkischen Staatspräsidenten nach Hamburg begleiten werden".

Was das Tragen von Waffen angeht, wird deutschen Sicherheitskräften im Ausland das gleiche Recht eingeräumt wie ihren ausländischen Kollegen hierzulande. Zwar gelte letztlich die Rechtsordnung des jeweiligen Landes, teilte das Innenministerium mit. Aber dass die Leibwächter von Merkel und Co. bei Staatsbesuchen im Ausland bewaffnet sind, entspreche der "gängigen Praxis".

© SZ vom 27.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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