Fragen und Antworten:Vier Stufen der sexuellen Gewalt

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Das neue Sexualstrafrecht ist leichter zu verstehen als das bisherige - und es ahndet nun auch Belästigungen mit bis zu zwei Jahren Haft.

Von Ronen Steinke

Seit fünfzig Jahren hat es keine Legislaturperiode mehr gegeben, in der das Sexualstrafrecht nicht reformiert worden wäre. Erst wurden die Straftatbestände "gegen die Sittlichkeit", wie es anfangs noch hieß, moralisch entrümpelt. Zuletzt kamen europarechtliche und internationale Vorgaben hinzu, sodass die ganze Rechtsmaterie heute als besonders unübersichtlich gilt. Schon länger sind sich die politischen Lager darin einig, dass eine Reform nötig wäre, um wieder Klarheit aus einem Guss herzustellen. Das erklärte Ziel der großen Koalition nun ist es, das Sexualstrafrecht bei dieser Gelegenheit auch zu verschärfen. Am Donnerstag hat der Bundestag die Reform verabschiedet.

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