Flüchtlinge:Teure Hilfe

Der Tipp kam vom Ministerium: Wer für einen Flüchtling gebürgt habe und nun zahlen müsse, könne dies anfechten. Die Justiz sieht das anders.

Von Matthias Drobinski, München

Das Urteil ist ein Schlag für Hunderte Helfer, die für Bürgerkriegsflüchtlinge vor allem aus Syrien gebürgt haben: Dem Oberverwaltungsgericht Münster zufolge müssen sie den Jobcentern bis zu fünf Jahre lang die Sozialleistungen für die Flüchtlinge erstatten. Lediglich die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sind davon ausgenommen. In zwei Fällen hatten die zuständigen Jobcenter von zwei Bürgen 5200 und 3400 Euro verlangt; die Richter verringerten die Summen um 850 beziehungsweise 1000 Euro.

Alle Bundesländer bis auf Bayern hatten nach der Eskalation des Bürgerkriegs in Syrien Aufnahmeverordnungen erlassen, wonach Menschen von dort legal nach Deutschland kommen können, wenn es Bürgen für die entstehenden Sozialkosten gibt. Vor allem Hessen und Nordrhein-Westfalen hatten für solche Bürgschaften geworben. Schon damals war allerdings strittig, wie lange diese Verpflichtung gilt - aus Sicht der Bundesländer bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus, nach Auffassung des Bundes aber bis zu fünf Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht gab im Januar dem Bund recht, seitdem verlangen die Jobcenter von den Bürgen oft 10 000 und mehr Euro, von einer Kirchengemeinde in Wolfsburg sogar 100 000 Euro. Im Mai hatte das Bundessozialministerium erklärt, Bürgen könnten die Bescheide "wegen Irrtums" anfechten. Das Oberverwaltungsgericht sah das nun anders.

© SZ vom 09.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: