Die Versiegelung von Grünflächen in Bayern wird auf absehbare Zeit nicht gesetzlich eingeschränkt werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte ein von Naturschützern beantragtes Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" aus formalen Gründen für unzulässig. Zur Begründung erklärte der Präsident des höchsten bayerischen Gerichts, Peter Küspert, dass die Initiative die kommunale Planungshoheit und damit das in der Verfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen unzulässig einschränke. Mit dem Volksbegehren wollten die Naturschützer den Flächenverbrauch in Bayern durch eine gesetzliche Obergrenze auf fünf Hektar pro Tag halbieren. Derzeit liegt er bei zehn Hektar am Tag.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lobte das Urteil ausdrücklich. "Wir hatten gehofft, dass die Entscheidung so kommt", sagte Söder und betonte, "das Grundanliegen, Flächen zu schonen ist ein gemeinschaftliches Anliegen. Aber der Ansatz, den die Grünen haben, ist der falsche Weg." Der Flächenfraß ist eines der zentralen umweltpolitischen Streitthemen in Bayern. Einigkeit zwischen CSU und Staatsregierung auf der einen Seite und den Grünen und Naturschützern auf der anderen herrscht nur darin, dass der Flächenverbrauch viel zu hoch ist und damit eines der größten Umweltprobleme im Freistaat darstellt.
Laut Bundesinnenministerium ist Bayern mit großem Abstand bundesweit Spitzenreiter beim Flächenverbrauch. Zwischen 2012 und 2015 wurden im Freistaat täglich 12,1 Hektar freie Landschaft in Bauland für Siedlungen, Gewerbe und Verkehrswege umgewandelt. An zweiter Stelle folgt Niedersachsen mit 9,7 Hektar am Tag, an dritter Nordrhein-Westfalen mit 9,5 Hektar.
Seit Jahren ist es erklärtes Ziel von CSU und Staatsregierung, den Flächenfraß einzudämmen. Zusammen mit Kommunen, Wirtschaftsverbänden und Umweltorganisationen haben sie schon vor 15 Jahren ein "Bündnis zum Flächensparen" ausgerufen. Es setzt allerdings ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen gegen den Flächenfraß, auf Informationskampagnen zum Beispiel, auf ein Flächensparforum und eine Flächenmanagement-Datenbank. Gegen den Flächenfraß hat dieses Bündnis in all den Jahren nichts ausgerichtet. Unter Fachleuten und Umweltorganisationen setzte sich deshalb zunehmend die Überzeugung durch, dass man ihn nur mit einer gesetzlichen Obergrenze verringern könne.
Diese wollten die Grünen und zahlreiche Umweltorganisationen wie der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz mit dem Volksbegehren durchsetzen. Das Bündnis hatte großen Zulauf. Im Herbst 2017 trugen sich binnen weniger Wochen 48 000 Wahlberechtigte in die Unterstützerlisten ein, doppelt so viele, wie nötig gewesen wären. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs will das Bündnis den Flächenfraß nun zu einem zentralen Thema im Landtagswahlkampf machen.