Finanzierung:Die Verteilung der Milliarden

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Länder und Gemeinden werden bei den Integrationskosten 2019 entlastet, für die Zeit danach ist noch nichts geregelt.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

An diesem Mittwoch soll das Bundeskabinett ein Gesetz beschließen, das die weitere Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten von Ländern und Kommunen regelt. Darin ist festgelegt, dass die Bundesregierung auch 2019 Länder und Kommunen bei den flüchtlingsbezogenen Kosten entlasten wird. Dazu sollen die Integrationspauschale verlängert und zusätzlich flüchtlingsbezogene Kinderbetreuungskosten gezahlt werden. Außerdem wird die Bundesregierung die ursprünglich bis zum Jahr 2018 befristete Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte verlängern. An den genauen Summen waren bis zuletzt noch Änderungen vorgenommen worden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Länder im kommenden Jahr um 5,1 Milliarden Euro entlastet werden sollten, die Kommunen sollten 3,3 Milliarden Euro erhalten. Am Montag wurde an dem Entwurf noch einmal gearbeitet. Mit dem Resultat, dass jetzt die Kommunen im kommenden Jahr nur noch mit 2,3 Milliarden Euro bedacht werden sollen.

Insgesamt summieren sich die flüchtlingsbezogenen Kosten des Bundes auf jährlich 21 Milliarden Euro. Dazu zählen die Aufnahme, Registrierung und Unterbringung der Flüchtlinge im Asylverfahren, Integrationsleistungen, Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren (Hartz IV) sowie die flüchtlingsbezogene Entlastung von Ländern und Kommunen. Eingerechnet in diese Summe sind auch bis zu sieben Milliarden Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen.

Der neue Gesetzentwurf regelt nur einen geringen Teil dieser Gesamtkosten. Geregelt werden die exakte Abrechnung der Kosten von Asylverfahren von 2016 bis 2018, die pauschalen Überweisungen für 2019, die zusätzlichen Kinderbetreuungskosten sowie die Fortführung der Programme insgesamt. Diese Leistungen des Bundes an Länder und Kommunen summieren sich nach dem geänderten Entwurf auf 7,3 Milliarden Euro. Für die Zeit ab 2020 hat die Bundesregierung noch nichts geregelt. In Regierungskreisen geht man davon aus, dass die Bundesregierung Länder und Kommunen weiter entlasten wird.

Der neue Gesetzentwurf enthält zudem weitere Zahlungen des Bundes an die Länder. Diese erhalten von 2020 an jährlich weitere 2,22 Milliarden Euro aus der Neuverteilung der Umsatzsteuereinnahmen. Dieses Geld ist den flüchtlingsbezogenen Kosten nicht explizit zugeordnet. Es stammt aus der vorzeitigen Auflösung des Fonds zur deutschen Einheit. Die Vereinbarung ist aber im gleichen Gesetz untergebracht, das auch die Integrationskosten regelt.

© SZ vom 10.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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