Familie:Geld für Kuckuckskinder

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Bundesjustizminister Heiko Maas will die Rechte von Scheinvätern stärken. Mütter sollen per Gesetz zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden.

Von Sophie Burfeind, Berlin

Für Väter von sogenannten Kuckuckskindern soll es einfacher werden, den wahren Erzeuger ihres Nachwuchses zu ermitteln. Das will Bundesjustizminister Heiko Maas mit einer Gesetzesänderung erreichen. Mütter sollen dem nichtbiologischen Vater künftig mitteilen müssen, "wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat". Der Vorschlag zielt also auf eine Art Sex-Auskunftspflicht.

"Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, diesen zu verschweigen", sagte Maas am Montag in Berlin. Zuvor hatte die Bild-Zeitung über einen entsprechenden Referentenentwurf aus dem Ministerium des SPD-Politikers berichtet. Nach Maas' Worten sollen Scheinväter zum Beispiel keinen Auskunftsanspruch haben, wenn sie ihre jeweilige Vaterschaft bereits in dem Wissen anerkannt haben, dass sie nicht der leibliche Vater des Kindes sind. Eine weitere Ausnahme ist vorgesehen, wenn die Mutter sich durch eine Auskunft selbst strafbar machen würde. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein enger Familienangehöriger der Frau der leibliche Vater des Kindes wäre.

Unterhaltskosten sollen nur noch für zwei Jahre zurückgefordert werden können

Weiß der Scheinvater, von welchem Partner das Kind stammt, soll er von diesem die Unterhaltskosten aber nur noch für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zurückverlangen können. Bislang galt diese Beschränkung nicht, Scheinväter konnten dann den gesamten Unterhalt vom Tag der Geburt an verlangen. Maas hält das für unverhältnismäßig. "Bis zu dem Zeitpunkt der ersten Zweifel an der Vaterschaft handelte es sich aus Sicht des Scheinvaters typischerweise um ein gewöhnliches Familienleben", sagte er. Für das Kind soll also in erster Linie aufkommen, wer die Rolle des Vaters übernommen hat.

Anlass für die Gesetzesänderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr angemahnt, dass die Rechte von sogenannten Scheinvätern gestärkt werden sollen. In dem Fall ging es um eine Frau, die ihren Partner geheiratet hatte, als sie schwanger war. Nach der Hochzeit hatte sie diesem eröffnet, dass er womöglich nicht der Vater des Kindes sei. Die Ehe wurde daraufhin geschieden, der Scheinvater wollte den gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes zurückverlangen und klagte auf Auskunft. Vor dem Amts- und Oberlandesgericht setzte sich der Mann durch. Das Bundesverfassungsgericht gab aber schließlich der Mutter recht, die zuvor stets Beschwerde gegen die Urteile eingelegt hatte. Die Richter begründeten den Schritt damit, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, die einen derartigen Eingriff in die Intimsphäre rechtfertige. Diese Grundlage will Maas nun schaffen.

Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich in Europa von Land zu Land. In der Schweiz können zum Beispiel keinerlei Regressansprüche gegen leibliche Väter gestellt werden, in den Niederlanden geht dies rückwirkend für fünf Jahre. In Frankreich ist eine Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen, wenn fünf Jahre lang eine "sozial-familiäre" Beziehung zwischen Vater und Kind bestanden hat. Ähnlich ist die Situation in England.

© SZ vom 30.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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