Fall Werner Mauss:Alles von vorn

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Der Bundergerichtshof urteilt: Der Steuerpozess gegen den ehemaligen V-Mann und Geheimagenten Werner Mauss muss komplett neu aufgerollt werden.

Von Hans Leyendecker, München

Werner Mauss, 78, war viele Jahre als Geheimagent für die Bundesregierung tätig. Seit September 2016 steht er wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung vor Gericht. (Foto: Sascha Steinbach/Getty)

Das Bochumer Landgericht muss den Steuerprozess gegen den früheren Geheimagenten Werner Mauss komplett neu aufrollen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

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