Das Bochumer Landgericht muss den Steuerprozess gegen den früheren Geheimagenten Werner Mauss komplett neu aufrollen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Fall Werner Mauss:Alles von vorn
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Der Bundergerichtshof urteilt: Der Steuerpozess gegen den ehemaligen V-Mann und Geheimagenten Werner Mauss muss komplett neu aufgerollt werden.
Von Hans Leyendecker, München