Ex-RAF-Terroristin:Verena Becker legt Haftbeschwerde ein

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wehrt sich gegen ihre Inhaftierung. Sie soll am Mordanschlag auf Siegfried Buback beteiligt gewesen sein.

Die wegen neuer Erkenntnisse im Mordfall Buback in Untersuchungshaft sitzende Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat Haftbeschwerde beantragt. Sie war im August festgenommen worden. Ihre Verteidiger sähen weder einen dringenden Tatverdacht noch eine Fluchtgefahr gegeben, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Die wegen neuer Erkenntnisse im Verena Becker auf einem Fahndungsfoto von 1975: Die Ex-RAF-Terroristin hat Haftbeschwerde beantragt. (Foto: Foto: AP)

Die Bundesanwaltschaft geht weiterhin von einem dringenden Tatverdacht aus. Nach Angaben eines Sprechers haben die Bundesanwälte die Ablehnung der Beschwerde beantragt. Darüber muss nun zunächst der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Sollte er eine Freilassung Beckers ablehnen, ist der 3. BGH-Strafsenat zuständig.

Becker wird verdächtigt, am Mord von Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Sie wurde 1977 wegen einer Schießerei zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

Im Zusammenhang mit dem Mord an Buback wurde zunächst auch gegen sie ermittelt, das Verfahren aber 1980 eingestellt. Es wurde aber im Jahr 2007 erneut eröffnet.

Buback sowie zwei Begleiter waren im April 1977 von der RAF erschossen worden. Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. Als Haupttäter galten lange die RAF-Terroristen Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts. Inzwischen ergab ein Gutachten, dass Beckers DNA-Spuren auf einem Bekennerschreiben zum Buback-Mord waren.

Die Exterroristin wurde daraufhin im August festgenommen und sitzt seit 28. August in Untersuchungshaft.

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