Evangelische Kirche:Ringen um Missbrauchsaufarbeitung

Lesezeit: 1 min

Zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, gibt es weiterhin keine verbindliche Einigung über Kriterien der Missbrauchs-Aufarbeitung. Rörig hatte im Februar gesagt, er hoffe darauf, beim nächsten Treffen mit der EKD eine "Gemeinsame Erklärung" zur Aufarbeitung abschließen zu können. Am Donnerstag hatten sich Vertreter der EKD, des neu gegründeten Betroffenenbeirats und Rörig bei einem virtuellen Treffen ausgetauscht. Einig sei man sich darin, dass eine Erklärung noch im Verlauf dieses Jahres final formuliert werden solle, teilten die EKD und der Missbrauchsbeauftragte am Freitag mit. Rörig betonte nach dem Gespräch die Bedeutung von unabhängiger Aufarbeitung. Er freue sich, dass der neu gegründete Betroffenenbeirat der EKD an dem Treffen teilgenommen habe. "Unabhängige Aufarbeitung braucht klare Strukturen externer Expertise - und die wichtige Einbeziehung von Betroffenen." Er sei zuversichtlich, dass auch für den evangelischen Bereich noch in diesem Jahr eine Erklärung zu Standards und Kriterien unabhängiger Aufarbeitung unterschrieben werden könne. Der Sprecher des EKD-Beauftragtenrates, Christoph Meyns, betonte das gemeinsame Ziel einer lückenlosen Aufarbeitung. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im April 2020 mit dem Unabhängigen Beauftragten auf verbindliche Kriterien für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt geeinigt und mit der Einsetzung von der Kirche unabhängiger Aufarbeitungskommissionen begonnen. Im vergangenen Jahr hatte Rörig sich kritisch über Tempo und Prioritäten der evangelischen Kirche bei der Aufarbeitung geäußert. Im Juni hatten die 20 Landeskirchen der EKD in einem "Letter of Intent" der weiteren Zusammenarbeit zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragtenrat zugestimmt.

Die EKD hatte im Herbst 2018 einen Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche beschlossen. Er sieht neben einer Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auch eine umfassende wissenschaftliche Studie und die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung vor.

© SZ vom 27.02.2021 / EPD - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: