Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt Ungarn mit einer weiteren Asylregel gegen EU-Recht. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei übermäßig erschwert worden, entschieden die Richter in Luxemburg. Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarn schon mehrfach von der EU-Kommission gerügt. Es ging um ein Gesetz aus der Corona-Pandemie, wonach bestimmte Drittstaatsangehörige oder Staatenlose ein Vorverfahren für den Asylantrag zu durchlaufen hatten.
Europäischer Gerichtshof:Ungarns Regierung gerügt
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