EU:Verfahren gegen Deutschland

In Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Berlin habe EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28. Juni in nationales Recht umgewandelt. Deshalb habe man ein "Vertragsverletzungsverfahren" eingeleitet. Deutschland hat zwei Monate Zeit, auf die Forderungen der Kommission zu reagieren. Sollte es die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen. Ziel der Umwandlung des EU-Rechts in nationales Recht ist, dass in jedem EU-Land die gleichen Regeln im Bereich der Barrierefreiheit gelten. Nach Angaben der EU-Kommission sollen alle Mitgliedsstaaten bis Mitte 2025 einheitliche Anforderungen etwa mit Blick auf öffentliche Verkehrsmittel oder den Online-Handel erfüllen.

© SZ vom 21.07.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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