Luxemburg (dpa) - Ein Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden. Geklagt hatte eine Frau, die in Bosnien geboren wurde und die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter stellte die Zahlung später ein.
EU:Urteil: Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern Sozialhilfe verweigern
Luxemburg (dpa) - Ein Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden. Geklagt hatte eine Frau, die in Bosnien geboren wurde und die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter stellte die Zahlung später ein.
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