EU-Sanktionen:Und sie wirken doch

Die Strafen gegen Ukrainer sind rechtswidrig - aber sinnvoll.

Von Stefan Ulrich

Sanktionen schaden mehr, als sie nützen - so lautet häufig die Kritik an Strafmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union. Als Beispiel dienen die Irak-Sanktionen, die der UN-Sicherheitsrat 1990 verhängt hatte. Dieses Wirtschaftsembargo traf voll die irakische Bevölkerung und ließ sie viele Jahre darben. Saddam Hussein und seine Schergen blieben dagegen an der Macht und konnten die Schuld an allen Übeln dem Ausland zuschieben.

Seither wird viel über "intelligente Sanktionen" diskutiert. Sie sollen nicht mehr ein ganzes Land treffen, sondern gezielt den Führungsfiguren schaden oder spezielle Rüstungsprojekte unmöglich machen. Und siehe da: Solche Sanktionen wirken. Etliche Potentaten und ihre Vertrauten leiden durchaus darunter, wenn sie nicht mehr nach Paris zum Einkaufen fahren dürfen oder kein Geld mehr von ihren Auslandskonten abheben können.

Weil sie wirken, haben fünf Ukrainer aus dem Umfeld von Ex-Präsident Viktor Janukowitsch gegen intelligente Sanktionen der EU geklagt. Jetzt hat ihnen ein EU-Gericht recht gegeben. Die Korruptionsvorwürfe, auf denen die Sanktionen beruhten, seien zu vage. Nun ist das Bestimmtheitsgebot ein wichtiger Rechtsgrundsatz. Sanktionen sind aber keine Strafen im Sinn des Strafrechts, sondern Druckmittel des Völkerrechts. Wer zu hohe Anforderungen an sie stellt, macht intelligente Sanktionen unmöglich.

© SZ vom 29.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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