Luxemburg (dpa) - Die Weigerung der EU-Regierungen, die Gehälter der EU-Beamten im Jahr 2011 um 1,7 Prozent anzuheben, war rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Der Ministerrat hatte festgestellt, dass eine „erhebliche und abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage“ in der EU eingetreten sei. Mit dieser Begründung hatte er die von der EU-Kommission vorgeschlagene Gehaltserhöhung, die sich an den Gehaltserhöhungen in den Mitgliedsstaaten orientierte, abgelehnt. Das höchste EU-Gericht wies eine Klage der Kommission ab.
EU:EuGH: Regierungen durften EU-Beamten Gehaltserhöhung verweigern
Luxemburg (dpa) - Die Weigerung der EU-Regierungen, die Gehälter der EU-Beamten im Jahr 2011 um 1,7 Prozent anzuheben, war rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Der Ministerrat hatte festgestellt, dass eine "erhebliche und abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage" in der EU eingetreten sei. Mit dieser Begründung hatte er die von der EU-Kommission vorgeschlagene Gehaltserhöhung, die sich an den Gehaltserhöhungen in den Mitgliedsstaaten orientierte, abgelehnt. Das höchste EU-Gericht wies eine Klage der Kommission ab.
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