Erbschaftssteuer:Fifty-fifty

Der Staat sollte die Hälfte großer Erbschaften bekommen.

Von Harald Freiberger

Beim Erben zeigt sich, wie gerecht es zugeht in einer Gesellschaft. Da gibt es Kinder, die reiche Eltern haben, ein Leben lang auf Rosen gebettet sind und dann noch schwer erben, wenn ihre Eltern sterben. Und es gibt Kinder mit armen Eltern, die ein Leben lang schon geringere Bildungs- und Aufstiegschancen haben und dann auch leer ausgehen, wenn ihre Eltern nicht mehr sind.

Mit der Besteuerung von Erbschaften kann der Staat diese Ungerechtigkeit regulieren. Der goldene Weg liegt dabei in der Mitte. Es ist weder sinnvoll, Erbschaften zu 100 Prozent zu besteuern, wie es manche fordern. In einem freien Land sollen Eltern einen Teil von dem, was sie erwirtschaftet haben, ihren Kindern übertragen dürfen. Das gilt besonders für Betriebsvermögen. Aber es ist auch sinnvoll, dass der Staat von besonders hohen Vermögen beim Übergang von einer Generation auf die nächste etwas abzieht. Das Argument, dass es sich um bereits versteuertes Geld handelt, ist schwach. Vermögende haben viele steuerliche Vorteile. Die Erbschaftsteuer ist ein Instrument, um diese auszugleichen und die Schere zwischen Arm und Reich, die zuletzt auseinandergegangen ist, zu schließen.

Eine Studie zeigt nun, dass Deutschland die goldene Mitte verlassen hat: Das vererbte Vermögen ist höher als gedacht, wegen hoher Freibeträge bleibt es meist unbesteuert. Die neue Regierung sollte ab Herbst eine echte Reform angehen.

© SZ vom 06.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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