Entscheidung im Bundestag:Parlament erlaubt Gentests an Embryonen

Die Präimplantationsdiagnostik ist künftig in Deutschland in bestimmten Fällen legal: Der Bundestag hat sich für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Gentests an Embryonen ausgesprochen - und damit für den weitreichendsten der drei Gesetzesentwürfe. Eltern dürfen sich testen lassen, wenn schwere Erbkrankheiten oder eine Fehlgeburt wahrscheinlich sind.

Der Bundestag hat in dritter Lesung ein Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. 326 Abgeordnete stimmten dafür, 260 dagegen, es gab acht Enthaltungen. In zweiter Lesung stimmten 306 der 596 teilnehmenden Abgeordneten für die Zulassung der PID. Auch in einer ersten Abstimmung erhielt der weitreichendste der drei Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit.

Künstliche Befruchtung einer Eizelle

Mikroskopische Aufnahme einer menschlichen Eizelle: Der Bundestag hat den genetischen Untersuchung an künstlich erzeugten Embryonen zugestimmt.

(Foto: epd)

Zur Abstimmung standen drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe - ein striktes Verbot der PID, ein Verbot mit Ausnahmen oder eine begrenzte Zulassung. Alle drei hatten Anhänger in allen Fraktionen. Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben, die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen genetisch untersucht, um bei künstlichen Befruchtungen die Weitergabe schwerer Erbkrankheiten zu verhindern. Die Methode soll dem Gesetz zufolge in Fällen möglich sein, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Vor einer PID soll es eine "sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien" geben.

Um Missbräuche zu vermeiden, wird für die Eltern eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Darüber hinaus muss in jedem Einzelfall eine "interdisziplinär zusammengesetzte Ethik-Kommission" zustimmen. Darüber hinaus soll die PID nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden können. Eingebracht hatten den Gesetzesentwurf der CDU-Politiker Peter Hintze, die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach und die SPD-Fachfrau Carola Reimann.

Mit der Entscheidung setzte das Parlament einen Schlussstrich unter die monatelange öffentliche Debatte zu dem ethisch brisanten Thema. Der Bundesgerichtshof hatte im Juli vergangenen Jahres das bisherige Verbot gekippt, seither herrschte in Deutschland bezüglich der PID-Untersuchungen eine gesetzliche Grauzone.

Der Abstimmung war eine stundenlange Debatte vorausgegangen, die teils sehr persönlich und emotional geführt wurde. Gegner und Befürworter warben im Bundestag für ihre Positionen.

Kompromissformel fiel durch

Für die Zulassung der PID geworben hatten unter anderen Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), ihr Parteikollege Hintze und die FDP-Gesundheitspolitikerin Flach. Die Gewissensentscheidung solle den oft leidgeprüften Eltern überlassen bleiben, sagte von der Leyen. Hintze sagte, die Methode helfe, Fehl- oder Totgeburten und Abtreibungen zu vermeiden, weil kranke Embryonen nicht eingepflanzt würden. In einem Land, in dem Abtreibung erlaubt sei, wäre es widersinnig, die Vermeidung von Abtreibung zu verbieten, fügte der CDU-Politiker hinzu. Flach wies auch das Argument zurück, dass mit der begrenzten Zulassung ein Dammbruch absehbar sei. Es gehe nur um wenige Hundert Fälle, und über jeden einzelnen würde eine Ethikkommission entscheiden, sagte die FDP-Politikerin.

Für ein PID-Verbot traten dagegen neben Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und dem Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) die SPD-Politiker Wolfgang Thierse und Andrea Nahles, die Linken-Abgeordneten Ilja Seifert und Kathrin Vogel sowie die Grünen-Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt und Birgitt Bender ein. Zöller sagte das "Recht auf Leben darf nicht zur Disposition gestellt werden". Der Schutzauftrag des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung dürfe nicht ausgehebelt werden. Auch Kauder sagte: "Es geht heute um die Ethik des Lebens." Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle werde der "Lebensprozess in Gang" gesetzt. Doch die Befürworter des Verbots unterlagen in der Abstimmung.

Keine Chance hatte auch eine Kompromissformel, die unter anderem der SPD-Abgeordnete René Röspel vorgelegt hatte. Diese sah eine Zulassung der PID nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Den nun genehmigten Antrag von Flach und Hintze hatte er als zu weitgehend zurückgewiesen. Diesen könne er nicht mittragen, weil damit letztlich eine PID bei allen Embryonen aus künstlicher Befruchtung möglich wäre, sagte Röspel. Gestattet werden solle sie nur bei Eltern mit einer entsprechenden erblichen Belastung und einem hohen Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt. Es gehe also um Embryonen, die ohnehin nicht lebensfähig wären, sagte Röspel. Seine Position trugen unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz mit. Doch erhielt sie in der entscheidenden Abstimmung nur 58 Stimmen.

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