Soll es wirklich so sein, dass Menschen, die potentiell gefährlich sind, Geld vom Staat erhalten? Dass diejenigen ein Schmerzensgeld kassieren, die vor 15 Jahren anderen Schmerzen zugefügt haben? Sollen sie wirklich entschädigt werden dafür, dass sie länger hinter Gittern bleiben mussten, als die Verfassung es erlaubt?
Diese Fragen stellen sich, weil Straftäter mittels rechtswidriger Paragraphen nach Ablauf ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung gehalten wurden. Dafür, so das Landgericht Karlsruhe, gebühren ihnen nun 500 Euro pro Monat. Ist das Recht?
Ja, es ist Recht.
Es ist Recht, weil Recht und Gesetz auch für Straftäter gelten. Straftäter werden dafür bestraft, dass sie das Recht gebrochen haben. Die Strafe besteht im Entzug der Freiheit, nicht im Entzug von Recht und Gesetz. Strafgefangene stehen nicht neben, sondern unter der Rechtsordnung. Sie sind nicht vom Recht ausgeschlossen, sondern vom Recht eingeschlossen.
Die Einsperrung kann und darf aber nur auf eine Weise geschehen, die der Verfassung und den Menschenrechten entspricht. Bei den schlampigen, populistischen Wegsperr-Gesetzen der Regierung Schröder war das nicht so.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und dann auch das Verfassungsgericht haben das festgestellt. Wer aber aufgrund rechtswidrigen Rechts eingesperrt wird, hat Anspruch auf Entschädigung. Über die Höhe kann man streiten, über den Anspruch nicht. Die Absicht des Landes Baden-Württemberg, das Verfahren durch die Instanzen zu ziehen, ist unangemessen. Die Rechtslage ist sonnenklar.
Warum? Das Recht gilt ja nicht nur für tadellose Menschen; man muss es sich nicht verdienen. Es gilt für alle; das ist Menschenrecht. Wenn es für gefährliche Täter Sonderregeln braucht, mit denen sie nach der Strafhaft in Sicherungsverwahrung gesperrt werden, dann müssen auch diese Sonderregeln Recht sein, nicht Unrecht.