Eltern:Das Mitmutter-Problem

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Viele Staaten erkennen in lesbischen Ehen zwei Frauen als Eltern an. Das wirkt sich auf deutsches Recht aus: Familie ist dort der Ort verlässlicher Bezugspersonen.

Von Heribert Prantl

Mittäter, Mitbesitzer, Miterbe: Das sind gängige Begriffe. Aber was bitte ist eine Mitmutter? An diesen Begriff wird man sich hierzulande gewöhnen müssen, obwohl man ihn auch im Stichwortverzeichnis der allerneuesten, der 75. Auflage des Palandt, des berühmten Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, noch vergeblich sucht. Die Mitmutter schleicht sich aus dem Ausland ins deutsche Recht; es wird der Gesellschaft hierzulande nicht schaden, wenn die Mitmutter tatsächlich angekommen ist. Warum? Weil es nicht schlecht ist, wenn ein Kind, das in einer lesbischen Lebenspartnerschaft geboren wird, nicht nur eine biologische, sondern auch eine zweite, soziale Mutter hat: die Geburtsmutter-Partnerin.

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