Düsseldorfer Tabelle:Mehr Unterhalt für Kinder

Minderjährige haben ebenso wie volljährige Trennungskinder zum neuen Jahr Anspruch auf höheren Unterhalt. Gleichzeitig wird der Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen aufgestockt. Das geht aus der neuen sogenannten Düsseldorfer Tabelle hervor. In der Einkommensklasse bis 1900 Euro beispielsweise steigt der Mindestunterhalt für Kinder der Altersstufe bis fünf Jahre demnach ab dem 1. Januar im Vergleich zum Vorjahr um 41 auf 437 Euro. Die "Düsseldorfer Tabelle" ist die Richtlinie der Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Unterhalts. Rechtlich bindend ist sie allerdings nicht.

© SZ vom 06.12.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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