Düsseldorf:Stadt verzichtet auf Maskenpflicht

Die Landeshauptstadt reagiert auf eine Gerichtsentscheidung und kündigt für Dienstag eine neue Regel an.

Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Düsseldorf reagiert und die generelle Maskenpflicht am Montag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im gleichen Zug kündigte die Stadt für den Dienstag eine neue Allgemeinverfügung an. Ob diese dann wiederum eine allgemeine Maskenpflicht beinhalten wird, blieb zunächst unklar. "Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf", hieß es in einer Mitteilung am Montagnachmittag. Ohne auf deren Inhalt einzugehen, betonte die Stadt, dass die Mehrheit der Düsseldorfer "die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt" habe.

Der Gerichtsentscheid galt eigentlich nur für den Kläger

Das Verwaltungsgericht hatte am Montagvormittag einem Bürger Recht gegeben, der einen Eilantrag und eine Klage gegen die generelle Maskenpflicht eingereicht hatte. Das Gericht nannte die Allgemeinverfügung der Stadt "rechtswidrig". Der Gerichtsentscheid betraf jedoch nur den Kläger selbst. Die Maskenpflicht per se blieb bestehen - bis die Stadt sie wenige Stunden später aufhob.

Die aktuelle Allgemeinverfügung war juristisch Note 6", so der Kölner Rechtsanwalt Jochen Lober, der den Kläger vertritt. Sei eine neue Regelung wieder "so unverhältnismäßig wie die letzte, klagen wir notfalls weiter", so Lober. Sein Mandant wolle "einfach an der frischen Luft ohne Maske herum laufen", wenn es ungefährlich sei, so Lober. Vor der generellen Maskenpflicht hatte es entsprechende Regelungen für dicht bevölkerte Gehwege und Fußgängerzonen gegeben. Diese stellt der Anwalt nicht in Frage: Aber dass man selbst beim Joggen oder im letzten Zipfel der Stadt Maske tragen müsse, sei unverhältnismäßig.

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